
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag:
Betriebliches Gesundheitsmanagement
zwischen
[Firma Name]
[Adresse]
vertreten durch [Geschäftsleitung Name]
– nachfolgend „Arbeitgeber" genannt –
und
[Mitarbeiter/in Name]
[Adresse]
– nachfolgend „Arbeitnehmer/in" genannt –
Präambel
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen und zu fördern. Diese Vereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
§ 1 Gesundheitsschutz und Fürsorgepflicht
Der Arbeitgeber verpflichtet sich:
- • Alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu treffen (gemäss ArG Art. 6)
- • Arbeitsplätze ergonomisch und sicher zu gestalten
- • Belastungen systematisch zu erfassen und zu minimieren
- • Eine Kultur des Respekts, der Wertschätzung und der offenen Kommunikation zu fördern
§ 2 Unterstützungsangebote
Der Arbeitgeber stellt folgende Angebote zur Verfügung:
- • Zugang zu arbeitsmedizinischer Beratung (Betriebsarzt)
- • Employee Assistance Program (EAP) – vertrauliche Beratung zu persönlichen und beruflichen Anliegen
- • Präventive Gesundheitsangebote (z.B. Ergonomie-Schulung, Stressbewältigungskurse)
- • Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Möglichkeiten (nach Absprache)
Die Inanspruchnahme ist freiwillig und vertraulich.
§ 3 Pflichten des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin
Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich:
- • Die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten
- • Gesundheitliche Probleme, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten, frühzeitig zu melden
- • Bei längerer Abwesenheit (> 5 Tage) ein ärztliches Zeugnis vorzulegen
- • An vereinbarten Massnahmen zur Gesundheitsförderung teilzunehmen (soweit zumutbar)
- • Rückmeldungen zu Arbeitsbelastung und Arbeitsbedingungen zu geben
§ 4 Absenzenmanagement und Wiedereinstieg
Bei längeren Krankheitsausfällen (> 30 Tage) wird gemeinsam ein Wiedereinstiegsplan erstellt. Dieser umfasst:
- • Stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit
- • Anpassung der Aufgaben während der Eingewöhnungsphase
- • Regelmässige Standortgespräche
- • Anpassungen bei Bedarf
Ziel ist eine nachhaltige und gesundheitsschonende Reintegration.
§ 5 Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle gesundheitsbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt. Der Arbeitgeber verarbeitet nur diejenigen Informationen, die für die Erfüllung seiner Fürsorgepflicht notwendig sind.
Medizinische Informationen und Diagnosen werden nicht gespeichert. Nur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Wiedereinstiegspläne werden dokumentiert.
§ 6 Anpassungen und Kündigung
Diese Vereinbarung kann jederzeit einvernehmlich angepasst werden. Sie gilt für die Dauer des Arbeitsverhältnisses und endet automatisch bei Beendigung desselben.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ort, Datum: ______________________________
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Unterschrift Arbeitgeber
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Unterschrift Arbeitnehmer/in
